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Strompreisbremse: Anpassungen setzen Zeichen für Wärmepumpennutzer

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Anfang April hat das Bundeskabinett die Anpassungsnovelle zum Strompreisbremsengesetz beschlossen. Laut Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. behebt dies Ungerechtigkeiten für Wärmepumpenhaushalte, denn die vorgesehene Anpassung des Referenzpreises für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde entlastet sie spürbar.

Zusätzlich werde für die Berücksichtigung neu eingebauter Wärmepumpen mehr Klarheit geschaffen, so der Verband. „Mit ihrem Entwurf korrigiert die Bundesregierung an wesentlichen Stellen Konstruktionsfehler des Strompreisbremsengesetzes, das im Dezember unter großem Zeitdruck beschlossen wurde“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Für die Berechnung des Entlastungskontingents sei häufig eine zu niedrige Jahresverbrauchsprognose angenommen worden, wodurch zahlreiche Haushalte mit neu installierten Wärmepumpen aus dem Raster fielen und nicht ausreichend von der Preisbremse berücksichtigt wurden.

Eine weitere Änderung erfährt der Referenzpreis für Heizstrom: Bisher lag dieser analog zum Haushaltsstrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Mit der Anpassungsnovelle korrigiert das Kabinett nun soziale Ungerechtigkeiten, da Haushalte mit Heizstrom durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet wurden. Nach dem Gesetzentwurf soll nunmehr für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis sowohl für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden.

Informationen: www.waermepumpe.de